Pro Helvetia hat die jährliche Ausschreibung für Residenzen in Zusammenarbeit mit ihren Verbindungsbüros veröffentlicht.
Eingabetermin: 1. März 2026
Die Residenzen richten sich an Kunst- und Kulturschaffende, die bis zu drei Monate in einem anderen Alltagskontext verbringen möchten. Kunstschaffende aus der Schweiz können sich für einen Residenzaufenthalt in den Regionen der Verbindungsbüros von Pro Helvetia bewerben:
• Residenz im arabischen Raum
• Residenz in Ostasien
• Residenz in Südamerika
• Residenz in Südasien und Vietnam
• Residenz in West-, Zentral-, Ost- und im südlichen Afrika
Ebenso können Kunst- und Kulturschaffende aus diesen Regionen ein Gesuch für eine Residenz in der Schweiz einreichen.
Kunst- und Kulturschaffende aus den folgenden künstlerischen Disziplinen können sich bewerben: Design (einschliesslich Game Design), Literatur (einschliesslich Lyrik, Comics, Kinder- und Jugendliteratur), Musik, Darstellende Künste und Visuelle Künste (einschliesslich Architektur und Fotografie).
Die Förderbeiträge für Residenzen beinhalten Unterkunft, Reisekosten, Tagespauschalen und fachliche Betreuung. Kunstschaffende mit Kinderbetreuungspflichten können zusätzlich einen Kostenbeitrag für die Kinderbetreuung beantragen. Auf Anfrage erhalten Kunstschaffende zudem Zugang zu einem eigenen Arbeitsplatz sowie einen Zuschuss an die Produktions- und Materialkosten. Das Residenzprogramm ist jedoch in erster Linie auf Austausch, Forschung und künstlerische Prozesse ausgerichtet, weniger auf die reine Kunst- und Kulturproduktion.
Weitere Informationen zu unserem Netzwerk von Residenzpartnern, Residenz-Leitfäden der jeweiligen Regionen, bevorstehenden Infoveranstaltungen sowie zum Bewerbungsprozess finden Sie auf unserer Website.